Studie zur exemplarischen Implementierung von Sprachmittlung
Das Projekt SIMPLE – „Sprache öffnet Türen“ zur mehrdimensionalen Implementierung von Sprachmittlung im Gesundheitswesen startete im August 2024 mit einer Laufzeit bis Juni 2026. In diesem Zeitraum sollen exemplarisch Sprachmittlungsangebote in sprechintensiven medizinischen Fachdisziplinen und Settings implementiert und evaluiert werden.
Im Rahmen dieser Machbarkeits- und Implementierungsstudie werden Mitarbeitende verschiedener medizinischer Fachdisziplinen (u. a. Psychotherapie/Psychiatrie, Hämatologie/Onkologie, Pädiatrie, Notfallmedizin) nach ihren Erfahrungen mit und Erwartungen an Sprachmittlung im Gesundheitswesen befragt. Teilnehmende der Studie erhalten ein Fortbildungsangebot zum Thema „Arbeiten mit Sprachmittlung in der medizinischen Behandlung“ und können im Verlauf ihrer Studienteilnahme kostenfrei Sprachmittlung nutzen. Um zu erfahren, wie und wann sie welches Sprachmittlungsangebot (Vor-Ort; Telefon terminiert; Telefon ad-hoc 24/7) genutzt haben und welchen Einfluss das auf die Behandlung hatte, folgt abschließend ein weiteres Interview. Im Sinne einer umfassenden Evaluation werden darüber hinaus Interviews mit Vertreter*innen von Interessengruppen aus dem öffentlichen Gesundheitswesen und der Verwaltung geführt.
Ziel der Studie ist die Weiterentwicklung von Strategien und Maßnahmen zur systematischen und bedarfsgerechten Implementierung von Sprachmittlung in die medizinischen Versorgungsstrukturen.
Konkret sollen im Rahmen der Studie praxistaugliche Vorschläge erarbeitet werden, wie eine gut verankerte und nachhaltig finanzierte Sprachmittlung aussehen könnte, um langfristig eine barrierearme Gesundheitsversorgung für alle Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten.
Studiendesign
11/2024
12/2024 – 01/2025
Rekrutierung von Studienteilnehmer*innen
N = 30 in der Gesundheitsversorgung Tätige, ambulant und stationär aus der
- Psychiatrie, Psychotherapie
- Hämatologie, Onkologie
- Palliativmedizin
- Pädiatrie
- Allgemeinmedizin
- Nephrologie
- Notfallmedizin
Prä-Interview (Leitfadengestützt)
Kooperationsvereinbarung mit Sprachmittlungs-Anbietenden + Anmeldung und Schulung
Fortbildung „Arbeiten mit Sprachmittlung in der Gesundheitsversorgung“ (3 Punkte bei der ÄK Berlin)
02/2025 – 04/2025
04/2025 – 03/2026
Durchführung von sprachmittlungsunterstützten Behandlungen (quantitative Erfassung der Inanspruchnahme / Nutzung der Angebote, Einsatzdauer, Kosten)
Interviews mit Stakeholder*innen (Leitfadengestützt)
Post-Interview (Leitfadengestützt)
Dissemination
– Evaluation und Weiterentwicklung des Fortbildungsmoduls
– qualitative und quantitative Datenanalyse
04 – 06/2026
Ende
Zwischenergebnisse
1. Konzeption einer Matrix für die Implementierung von Sprachmittlung
Auf Basis von Vorarbeiten des Bündnis Sprachmittlung [1], der Ergebnisse der SIMPLE-Zukunftskonferenz „Sprache öffnet Türen“ sowie der Daten aus dem SIMPLE-Projekt haben wir eine Matrix für die modulare Implementierung von Sprachmittlung entwickelt. Wir sprechen von einer modularen Matrix, die den unterschiedlichen Anforderungen und Bedingungen in der Gesundheitsversorgung gerecht werden soll. Folgende Fragen sind für die Überlegungen hilfreich:
- Welche Sprachmittlungs-Module stehen zur Verfügung/können genutzt werden?
- Welche medizinische Fachdisziplin führt die Behandlung durch?
- In welchem Setting (ambulant/stationär) findet die Behandlung statt?
- Wie sind die infrastrukturellen Bedingungen im Arbeitsbereich/Behandlungssetting, z. B. Tablets, Verträge mit Sprachmittlungsanbietenden etc.?
- Wie planbar ist der Sprachmittlungseinsatz: Kann/soll das Angebot terminiert oder ad hoc genutzt werden?
- Welches Maß an Kommunikationssensibilität bedarf es in der Behandlungssituation: Welche Themen und Anforderungen sind geplant bzw. sollen kommuniziert werden?
Zur Beantwortung der Frage, wann welche Form der Sprachmittlung angemessen und praktikabel in der Gesundheitsversorgung zu nutzen ist, berücksichtigt die modulare Implementierungs-Matrix a) die existierenden Sprachmittlungsmodule, b) die medizinische Fachdisziplin, c) das Behandlungssetting, d) die infrastrukturellen Bedingungen des Arbeitsbereichs, e) die Planbarkeit der Behandlung und f) die Kommunikationssensibilität der Themen.
In der Matrix sind Bedingungen und Anforderungen auf Mikro-, Meso- und Makroebene berücksichtigt. Sowohl Finanzierungsmodelle, gesetzliche Regelungen, als auch die Qualifizierung von Sprachmittler*innen und die Weiterbildung von Behandler*innen sind bei der Implementierung von Sprachmittlung in die klinische Praxis mit zu entwickeln.

Matrix für die Implementierung von Sprachmittlung, © SIMPLE
[1] Bündnis für Sprachmittlung (2022): Positionspapier: Zur Aufnahme von Sprachmittlung in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bzw. ins SGB V. Positionspapier Langversion (PDF); Positionspapier Kurzversion (PDF)
2. Indikationsbasierter Leitfaden für die modulare Nutzung von Sprachmittlung
Für die klinische Praxis haben wir entlang der Fragestellungen exemplarisch für die drei Bereiche Onkologie, Psychiatrie und Notaufnahme die modulare Implementierungs-Matrix in einem indikationsbasierten Leitfaden für die Nutzung von Sprachmittlungsmodulen ausdifferenziert. Grundlage hierfür sind die Daten und Analyseergebnisse der Interviewstudie mit 36 Behandler*innen verschiedener Berufsgruppen (ärztlich, pflegerisch, psychologisch) sowie der begleitenden Feldforschung im SIMPLE-Projekt.
Der Leitfaden berücksichtigt die disziplinären und Setting-spezifischen (ambulant/stationär) Bedingungen, die Planbarkeit des Einsatzes sowie die Kommunikationssensibilität in der Behandlungssituation als Indikations-Merkmale. Im vorgestellten Leitfaden werden vier mögliche Sprachmittlungsmodule einbezogen: 1.) digital/KI-gestützt, 2.) telefonisch, 3.) videobasiert, 4.) Vor-Ort.
Zentrale infrastrukturelle Bedingungen für die erfolgreiche indikationsbasierte Nutzung von Sprachmittlung sind:
- die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Endgeräte, z. B. Tablett für digitale Sprachmittlung oder Telefone mit Lautsprechfunktion.
- alle benannten Sprachmittlungsmodule sind parallel implementiert, damit eine indikationsbasierte und damit auch gesundheitsökonomisch sensible Nutzung möglich ist.
Sind diese Bedingungen erfüllt, können die Behandler*innen bei veränderten Kommunikationsanforderungen im Behandlungsverlauf das Sprachmittlungsmodul entsprechend der Anforderungen – also indikationsbasiert – wechseln.

Leseanleitung: In einer Klinik mit den Abteilungen Onkologie (stationär und ambulant), Psychiatrie (stationär und ambulant) sowie einer Rettungsstelle/Notaufnahme wird Sprachmittlung anhand eines indikationsbasierten Leitfadens implementiert. Entlang dieses Klinikbeispiels wollen wir verdeutlichen, wie das passende Sprachmittlungsmodul indikationsbasiert ausgewählt werden kann.
In der Onkologie können digitale Tools vor allem bei standardisierten Abläufen wie Terminabsprachen oder der Erhebung von Fragebögen zum Einsatz kommen. Treten während einer Behandlung unerwartet Fragen oder Beschwerden auf, ermöglicht die ad-hoc-Telefon- oder Videosprachmittlung eine unmittelbare Klärung. Für planbare Gespräche können Videotermine genutzt werden, während besonders sensible Inhalte – etwa Prognose- oder Aufklärungsgespräche – in der Regel eine Vor-Ort-Sprachmittlung erfordern.
In der Psychiatrie ist der Bedarf an sensibler und kontinuierlicher Kommunikation besonders groß. Digitale Sprachmittlungsmodule unterstützen administrative Schritte, während emotionale oder krisenhafte Situationen eine schnell verfügbare telefonische Sprachmittlung erfordern. Geplante therapeutische Kontakte lassen sich häufig per Video durchführen. Für Erstgespräche oder komplexe Behandlungssitutionen sowie Therapieverläufe wird jedoch (falls verfügbar) Vor-Ort-Sprachmittlung empfohlen.
In der Notaufnahme bestimmt die fehlende Planbarkeit die Auswahl des Sprachmittlungsmoduls. Digitale Tools können die administrative Erstaufnahme erleichtern. Die zentrale Rolle spielt jedoch die jederzeit verfügbare ad-hoc-Telefon- oder Videosprachmittlung, da medizinische Entscheidungen umgehend getroffen werden müssen. Planbare Module kommen hier seltener in Frage, könnten aber eingesetzt werden, wenn sich im Verlauf des Aufenthalts ein stabiler Kommunikationsrahmen ergibt.
Das Klinikbeispiel zeigt insgesamt, wie der indikationsbasierte Leitfaden Behandelnde dabei unterstützt, in allen Bereichen einer Einrichtung situationsgerecht, schnell und flexibel das geeignete Sprachmittlungsmodul auszuwählen.