Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Sprachmittlung in der Gesundheitsversorgung
Kommunikation ist Voraussetzung für eine gute und sichere Behandlung. Wenn Patient*innen und Behandelnde einander nicht verstehen, können wichtige Informationen verloren gehen – mit Folgen für Diagnose, Therapie, Patient*innensicherheit und Vertrauen. Professionelle Sprachmittlung stellt sicher, dass Verständigung gelingt und Patient*innenrechte gewahrt bleiben. In der Versorgungspraxis bestehen allerdings einige offene Fragen rund um das Thema Sprachmittlung: Wer hat Anspruch auf Sprachmittlung? Wie wird sie organisiert und finanziert? Welche Qualitätsanforderungen gelten? Und warum ist Sprachmittlung ein zentraler Bestandteil guter Versorgung? Mit dem FAQ (frequently asked questions/häufig gestellte Fragen) greifen wir einige dieser Fragen auf, um eine erste Orientierung zum Thema Sprachmittlung in der Gesundheitsversorgung zu geben und bestehendes Wissen zu bündeln. Die Sammlung der Fragen hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neue Fragen sowie Ergänzungsbedarfe fließen kontinuierlich in die Weiterentwicklung des FAQ ein. Hinweise und Anregungen senden Sie gern an
simple-sprachmittlung@charite.de
Allgemeines zur Sprachmittlung
Was wird unter professioneller Sprachmittlung in der Gesundheitsversorgung verstanden?
„Professionelle Sprachmittlung“ in der Gesundheitsversorgung bedeutet, dass qualifizierte Personen Gespräche zwischen Patient*innen und medizinischem Personal sprachlich übertragen und für Verständigung sorgen. Ziel ist eine sichere, vollständige und für beide Seiten verständliche Kommunikation. Professionelle Sprachmittlung schließt dabei auch Personen ein, die speziell für den Einsatz im Gesundheitswesen geschult sind, ohne zwingend über eine klassische Dolmetschausbildung zu verfügen. In der Versorgungspraxis werden aktuell jedoch noch häufig Angehörige, medizinisches Personal oder zufällig Anwesende ohne Qualifizierung als Sprachmittelnde eingesetzt, was das Potenzial fehlerhafter Übersetzungen birgt [1].
Welche Formen der professionellen Sprachmittlung gibt es?
Im medizinischen Kontext werden derzeit folgende Formate genutzt:
- Vor-Ort-Sprachmittlung** (Face-to-Face)
- Telefondolmetschen*
- Videodolmetschen**
- digitale Sprachmittlung (z. B. KI-gestützte Direktübersetzung, Phrasenbibliotheken, Anamnesehilfen, Übersetzungs-Apps)
** Diese Formate können terminiert oder ad-hoc angeboten werden. Bei eimem ad-hoc Angebot ist die Sprachmittlung oft innerhalb weniger Minuten rund um die Uhr erreichbar.
Warum ist professionelle Sprachmittlung in der Gesundheitsversorgung wichtig?
Verständigung ist Grundlage jeder medizinischen Behandlung. Im Falle einer Sprachbarriere ermöglicht Sprachmittlung eine korrekte Anamnese, verständliche Aufklärung, informierte Einwilligung und aktive Beteiligung der Patient*innen. Fehlende Verständigung kann zu Fehlbehandlungen, Medikationsfehlern oder Komplikationen führen [2–4]. Studien zeigen, dass Sprachmittlung die Patient*innensicherheit, Adhärenz und Zufriedenheit verbessert [5]. Zugleich entlastet professionelle Sprachmittlung Fachpersonal und unterstützt eine rechtssichere, professionelle Versorgung [5].
Rechtliche Situation
Gibt es einen Rechtsanspruch auf Sprachmittlung?
Ein allgemeiner, gesetzlich geregelter Anspruch auf Sprachmittlung in der Gesundheitsversorgung besteht nicht. Allerdings ergeben sich aus verfassungsrechtlichen Vorgaben und einzelnen gesetzlichen Bestimmungen, etwa dem Patientenrechtegesetz, (mittelbare) Verpflichtungen, eine ausreichende sprachliche Verständigung sicherzustellen [6]:
- Verfassungsrechtliche Vorgaben: Aus Art. 1 GG (Menschenwürde), Art. 2 GG (körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung) und Art. 3 GG (Gleichbehandlung) ergeben sich verfassungsrechtliche Anforderungen an eine verständliche medizinische Aufklärung. Sprachbarrieren dürfen zu keiner Benachteiligung führen; eine wirksame Einwilligung setzt daher ausreichende Verständigung voraus.
- Das Patientenrechtegesetz (§§ 630c, 630e BGB) verpflichtet Ärzt*innen, Patient*innen verständlich über Behandlung und Risiken aufzuklären. Eine wirksame Einwilligung setzt voraus, dass Patient*innenden Inhalt der Aufklärung nachvollziehen können. Soweit sprachliche Verständigung hierfür erforderlich ist, besteht eine Pflicht, entsprechende Kommunikationshilfen sicherzustellen.
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG): Eine Kostenübernahme für Sprachmittlung kann auf Grundlage der §§ 4 und 6 AsylbLG erfolgen. § 4 AsylbLG umfasst die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände; hierunter können medizinisch notwendige Dolmetschleistungen fallen. § 6 Abs. 1 AsylbLG ermöglicht darüber hinaus Leistungen in weiteren Fällen, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Behandlungserfolgs bzw. aus Gründen des öffentlichen Interesses erforderlich sind (Ermessensleistung). Anspruchsberechtigt sind Personen, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Die Bewilligung erfolgt durch die zuständige Behörde und kann im Akutfall unmittelbar aus § 4 AsylbLG folgen.
- Gebärdensprachdolmetschen: Eine ausdrückliche gesetzliche Anspruchsgrundlage besteht bislang nur für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher*innen (§ 17 Abs. 2 SGB I). Hörgeschädigten Menschen ist diese Leistung zur Verfügung zu stellen, wenn sie zur Verständigung erforderlich ist.
Was ist bei der Einbeziehung/Nutzung von professioneller Sprachmittlung zu beachten?
Die Einbeziehung von Sprachmittlung setzt zumindest eine konkludente Zustimmung (erkennbares Einverständnis) der Patient*innen voraus.
- Schweigepflicht: Sprachmittler*innen müssen zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Dies gilt für professionelle sowie ehrenamtliche Sprachmittler*innen.
- Datenschutz: Sprachmittler*innen haben Zugang zu sensiblen Gesundheitsdaten und unterliegen daher der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 BGB) sowie den Datenschutzvorgaben der DSGVO. Behandler*innen und Einrichtungen müssen sicherstellen, dass Sprachmittler*innen vertraulich arbeiten, schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und Daten nur im Rahmen der Behandlung verarbeitet werden. Für digitale Sprachmittlung müssen sichere, verschlüsselte Kommunikationswege verwendet werden.
- Dokumentation: Es empfiehlt sich, die Form der genutzten Sprachmittlung zu dokumentieren, die bei der Klärung haftungsrelevanter Fragen hilfreich sein kann.
- Haftung und Sorgfaltspflichten: Wenn durch fehlerhafte oder unzureichende Sprachmittlung Schäden entstehen (z. B. Missverständnisse bei Medikamentendosierung, falsche Einwilligung), kann das haftungsrechtliche Folgen haben. Sprachmittler*innen können gegebenenfalls haften, wenn sie grob fahrlässig falsch sprachmitteln und dadurch ein Schaden entsteht (§ 823 BGB). Voraussetzung ist jedoch stets ein nachweisbarer Pflichtverstoß sowie ein kausaler Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden.
Kosten und Finanzierung
Wer übernimmt die Kosten für professionelle Sprachmittlung
Die Finanzierung der Kosten ist derzeit nicht einheitlich geregelt [7]:
- Krankenhäuser: teilweise Eigenmittel oder über Förderprojekte.
- Niedergelassene Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen: meist keine Kostenübernahme; Patient*innen müssen häufig selbst zahlen.
- Kommunale und landesbezogene Förderstrukturen: In einzelnen Bundesländern existieren Programme zur Unterstützung von Sprachmittlung, etwa für Telefon- und Videodolmetschen oder für bestimmte Zielgruppen. Diese Angebote sind in der Regel projektbezogen, zeitlich befristet oder regional begrenzt.
Qualität und Standards
Welche Qualifikationen haben Sprachmittler*innen?
Es gibt bislang keine rechtlich festgelegten Standards für professionelle Sprachmittlung. Entsprechend stark variiert die Qualifikation von Sprachmittler*innen. Professionelle Sprachmittlungsdienste arbeiten in der Regel mit qualifizierten Sprachmittler*innen, die über langjährige Berufserfahrung verfügen und/oder eine Prüfung abgelegt haben. Zudem werden teils Schulungen zu medizinischem Fachwissen, Schweigepflicht, Ethik und Rollenklarheit angeboten.
Eine allgemeine Beeidigung – wie bei Gerichtsdolmetscher*innen – ist im Gesundheitswesen rechtlich nicht erforderlich. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, Sprachmittler*innen im medizinischen Kontext zu vereidigen oder nur beeidigte Personen einzusetzen.
Seit vielen Jahren wird die Einführung bundesweit einheitlicher Mindeststandards gefordert – etwa in Bezug auf Qualifikation, Zertifizierung und kontinuierliche Fortbildung –, um die Qualität und Verlässlichkeit von professioneller Sprachmittlung in der Gesundheitsversorgung nachhaltig zu sichern. [8]
Wie läuft ein Termin mit professioneller Vor-Ort-Sprachmittlung ab?
Es gibt keine organisatorischen Standards. In der Praxis hat sich folgender Ablauf eines Gesprächs mit professioneller Sprachmittlung bewährt [9]:
- Sprachmittler*in wird hinzugezogen.
- Sprachmittlung: Getrennter Wartebereich für Sprachmittler*innen und Patient*innen bedenken
- Sprachmittlung: Sitzordnung vorbereiten (dreiecksförmig, damit Blickkontakt zwischen Fachkraft und Patient*in möglich bleibt)
- Datenschutz und Schweigepflicht sind geklärt (in der Regel bei Bestellung über die Vermittlung)
- Einweisung des*der Sprachmittler*in in Rolle, Aufgaben und anstehende Themen.
- Durchführung des Gesprächs.
- Sprachmittlung ist neutral und vollständig.
- Patient*innen direkt ansprechen (Dialogform in direkter Rede)
- Nachgespräch mit Sprachmittler*in mit Möglichkeit für konstruktives Feedback.
Literatur
- Cox, A., Rosenberg, E., Thommeret-Carrière, A.-S., Huyghens, L., Humblé, P., & Leanza, Y. (2019). Using patient companions as interpreters in the Emergency Department: An interdisciplinary quantitative and qualitative assessment. Patient Education and Counseling, 102(8), 1439–1445. https://doi.org/10.1016/j.pec.2019.03.004
- Führer, A., & Brzoska, P. (2022). Die Relevanz des Dolmetschens im Gesundheitssystem. Das Gesundheitswesen, 84(05), 474–478. https://doi.org/10.1055/a-1276-0897
- Díaz-Millón, M., & Olvera-Lobo, M. D. (2025). Systematic meta-review on migrant healthcare access: Language barriers and the role of translation. Journal of Migration and Health, 12, 100358. https://doi.org/10.1016/j.jmh.2025.100358
- Hertner, L., Schödwell, S., Savin, M., Penka, S., & Kluge, U. (2025). Sprachbarrieren in der Gesundheitsversorgung – eine explorative Befragung von Gesundheitspersonal und Vertreter*innen der migrantischen (Selbst-)Organisation in Baden-Württemberg. Das Gesundheitswesen, 87(08/09), 546–554. https://doi.org/10.1055/a-2595-0793
- Schödwell, S., Savin, M., Lauke, A., Abels, I., Abdel-Fatah, D., Penka, S., & Kluge, U. (2022). Strukturelle Diskriminierung und Rassismus in der Krankenhausversorgung: Die Rolle ökonomischer Rahmenbedingungen in der interkulturellen Öffnung. Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz, 65(12), 1307–1315. https://doi.org/10.1007/s00103-022-03615-x
- Positionspapier Bündnis Sprachmittlung: Kurzversion und Langversion
- Heath, M., Hvass, A. M. F., & Wejse, C. M. (2023). Interpreter services and effect on healthcare–A systematic review of the impact of different types of interpreters on patient outcome. Journal of Migration and Health, 7, 100162. https://doi.org/10.1016/j.jmh.2023.100162
- Qualifizierungs-Angebot: SprInt Qualifizierung zum/zur Sprach- und Integrationsmittler/-in
- Geiling, A., Knaevelsrud, C., Behnam Shad, K., & Stammel, N. (2022). Psychotherapie mit Dolmetschenden – Schritt für Schritt. PSYCH up2date, 16(02), 102–107. https://doi.org/10.1055/a-1392-3352